Solarstrom für Elektroautos – KfW-Förderung 442

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Die Fördermittel sind ausgeschöpft – derzeit keine Antragstellung mehr möglich

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 €
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektroauto besitzen

Was wird gefördert

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Fördermittel beantragen: Solarstrom für Elektroautos

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • der Kauf einer neuen Photovoltaik­Anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

    Voraussetzungen für die Förderung:

    • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaik­Anlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
    • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
    • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
    • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin

    Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

    • Neubauten vor Einzug
    • Ausschließlich vermietete Objekte
    • Ferien- oder Wochenendhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

    Wer wird gefördert?

    Wir fördern Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.

    Konditionen – Zuschusshöhe und Auszahlung

    Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

    • Für die Ladestation: 600 € pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
    • Für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
    • Für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €

    Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 € für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

    Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

    KFW-Förderung Solarstrom für E-Autos
    Fördermittel mit der KfW-Förderung 442

    So funktioniert’s:

    Zuschuss beantragen

    Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaik­Anlage und Ihren Solastromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

    Merkblatt Solarstrom für Elektroautos

    Zum Merkblatt KfW

    Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaik­Anlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.

    Weitere Infos auf www.kfw.de

    Quelle:

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/